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Warnweste mit rundum Reflexstreifen
Farbe : gelb
Im § 50 (5) der UVV „Fahrzeuge“ ist vorgeschrieben, dass in allen gewerblich genutzten Fahrzeugen, wie z. B. Firmenfahrzeugen, Taxen und Omnibussen eine Warnweste mitzuführen ist. Was in anderen EU-Ländern bereits Gesetz ist, kommt jetzt auch für Deutschland. Eine Warnweste muss mit. Der Bundesrat hat jetzt auch für Deutschland eine Warnwestenpflicht beschlossen.
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57520 Derschen
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