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Gemäß DGUV Vorschrift 1 ist jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb zu dokumentieren.
Die Aufzeichnungen sind vertraulich und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu verwahren.
Viele Unternehmen dokumentieren in einem Verbandbuch das Unfall- und Erkrankungsgeschehen der Mitarbeiter.
Ebenso notiert wird dazu der Name des/der Verletzen, des Zeugen und des Ersthelfers.
Zugriff auf diesen Verbandskasten haben oftmals alle Mitarbeiter des Unternehmens.
Das Verbandsbuch sollte verschlossen in einem Schrank gelagert werden und nicht mit dem Verbandkasten zusammen gelagert werden.
Das Verbandsbuch sollte folglich dort lagern, wo nur zwingend berechtigte Personen darauf Zugriff haben.
Ist das Verbandbuch voll, sollte es für 5 Jahre sicher weggeschlossen werden.
Wert | Rabatt |
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ab 1,00 € | 5 % |
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Preis zzgl. MwSt., zzgl. Versand |
Keine Lieferung an Privatkunden möglich |
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Erste-Hilfe Schneider
Im Neuen Garten 17a
57520 Derschen
DEUTSCHLAND
Telefon ( 02743 ) 934 799
Telefax ( 02743 ) 934 798
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