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Aktion des Monats
In Verwaltungseinrichtungen und Büros ist sicherlich mit den wenigsten Betriebsunfällen zu rechnen. Dennoch " Unverhofft kommt oft ". Auch hier sollte und darf es nicht an einer Erste-Hilfe Einrichtung fehlen. Die ASR 4.3 schreibt folgende Verbandkästen vor.
Anzahl der Beschäftigten | kleiner Verbandkasten ( DIN 13157 ) | großer Verbandkasten ( DIN 13169 ) |
1 - 50 | - 1 - | - 0 - |
51 - 300 | - 0 - | - 1 - |
301 - 600 | - 0 - | - 2 - |
für je 300 weitere | - 0 - | - +1 - |
WICHTIG ! Statt einem großen Verbandkasten kann man auch zwei kleine Verbandkästen einsetzen
Schnittverletzungen
Kleine Unachtsamkeiten oder Arbeiten mit Kartonagen und Papier können zu Schnittverletzungen führen. Wir empfehlen so gut wie immer einen Pflasterspender zu verwenden.
Augenverletzungen
Vergessen Sie das Reinigungspersonal nicht. Beim Mischen von Reinigungsmitteln kann es durchaus zu Augenverletzungen kommen. Hier sollten unbedingt Augenspülflaschen in der Nähe sein.
Prellungen / Verstauchungen
Umherliegende Gegenstände können jederzeit zur Stolperfalle werden. Schnell hat man sich einen Finger eingeklemmt und verstaucht oder einfach den Kopf gestoßen. Um den Schmerz zu lindern und die Schwellung zu verringern bieten sich Kälte-Sofort Kompressen als Hilfe an. Wenn ein Kühlschrank zur Verfügung steht können auch Kalt-Warmkompressen verwendet werden.
Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich in Betrieben
Bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein z. B. weitere Räumlichkeiten, ergänzende Ausstattungen.
Für vorübergehend eingerichtete Arbeitsstätten, wie Baustellen, können vergleichbare Einrichtungen (z. B. Erste-Hilfe-Container) genutzt werden.
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Rettungstransport auf Grund der innerbetrieblichen Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbundenen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazitäten erforderlich sind. In Betrieben, in denen der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Krankentransport-Hängematten oder Schleifkörbe,vorgehalten werden.
Rettungsgeräte sind gemäß der Gefährdungsbeurteilung vorzuhalten, wenn in Arbeitsstätten im Falle von Rettungsmaßnahmen besondere Anforderungen bestehen, z. B. bei der Rettung von hochgelegenen Arbeitsplätzen, aus tiefen Schächten oder bei sonstigen schwer zugänglichen Arbeitsplätzen. Geeignete Rettungsgeräte sind z. B. Rettungshubgeräte, Schneidgeräte, Abseilgeräte etc.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den meisten Betriebsunfällen um kleinere Verletzungen. Trotzdem muß jede noch so kleine Verletzung notiert werden, um bei evtl. auftretenden Spätfolgen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen nachweisen zu können. Die Angaben müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der Erste-Hilfe-Leistungen können z.B. in einem Verbandbuch, einer Kartei oder per EDV gespeichert werden.
Es wird empfohlen, ein Verbandbuch zu verwenden.
Der Inhalt eines Verbandkastens wird durch die DIN Normen geregelt. Hier unterscheidet man in Deutschland für Betriebe die DIN 13157 und DIN 13169. Diese enthalten eine genau festgelegte Anzahl an Wundpflaster, Verbandmittel und Hilfsprodukten für die Erste-Hilfe.
Verbandkästen müssen für alle einfach, gut erkennbar und frei zugänglich angebracht sein. Ist dies nicht möglich kann man mit einem Hinweisschild – weißes Kreuz auf grünem Untergrund - darauf hinweisen. Man sollte darauf achten das die Entfernung von den Arbeitsplätzen zum nächsten Erste-Hilfe Kasten nicht mehr als 100 Meter beträgt. Bei mehreren Etagen bietet es sich an in jedem Stockwerk einen Erste-Hilfe Kasten zu montieren um unnötige Laufwege zu vermeiden.
Hier sollten Sie je nach Unfallhäufigkeit agieren. Bei einem hohen Verbrauch an Verbandmitteln sollten Sie die Verbandkästen öfter kontrollieren. Um Ihnen die Kontrolle zu vereinfachen gibt es einfache Hilfsmittel wie Sicherheitsplomben oder Prüfsiegel. Diese ersparen Ihnen viel Zeit bei der Kontrolle
Wichtig ist auf jedenfall ein Verbandbuch. Hier müssen Betriebsunfälle dokumentiert werden. Alternativ kann man dies auch elektronisch am PC führen. Die Verwendung eines Verbandbuches hat sich jedoch bewährt.Eine DSGVO ist mit neuen Verbandbüchern jederzeit möglich. Eine Hinweistafel mit den wichtigsten Notrufnummern, Ersthelfern und bebilderten Anleitungen zur Ersten-Hilfe empfiehlt sich. Meist ist die Aufregung bei einem Betriebsunfall deutlich erhöht und selbst die Notrufnummer 112 entfällt vielen Ersthelfern.
Auch wenn Ihr Verbandkasten das Ablaufdatum überschritten hat müssen Sie diesen nicht wegwerfen. Der Inhalt lässt sich relativ einfach mit einem neuen Füllsortiment neu bestücken. Ein Füllsortiment nach DIN 13157 oder Verbandmittelsortiment nach DIN 13169 ist wesentlich preiswerter und lässt sich einfach austauschen.
Sie mussten Erste-Hilfe leisten und nun fehlen einzelne Teile aus Ihrem Verbandkasten. Ein kompletter Austausch ist natürlich nicht nötig. Bestellen Sie einfach die benötigten Einzelteile. Bei uns ist das ohne Mindestbestellwert möglich.
Sie haben einen defekt am Erste-Hilfe Koffer festgestellt ? Kein Problem. Wenn Sie den Erste-Hilfe Koffer bei uns bezogen haben können wir Ihnen meist mit einem Ersatzteil weiterhelfen. Sprechen Sie uns an unter : Telefon ( 02743 ) 934 799
Wir haben Ihnen eine Liste erstellt wo Sie nachlesen können welchen Verbandstoffe wofür eingesetzt werden können. Hier nachlesen.
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