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Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( baua ) herausgegeben.
Der Ausschuss für Arbeitsstätten ( ASTA ) betreut und entwickelt diese Regeln für Arbeitsstätten Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, haben die Alten, nicht mehr gültigen alten Arbeitsstätten-Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst.
Im Januar 2011 ist die ASR A4.3 in Kraft getreten. Mit den neuen Regeln für Arbeitsstätten wurden auch die Anforderungen an die Erste Hilfe Ausstattung in Betrieben überarbeitet und Pflichten für den Arbeitgeber deutlich formuliert.Die ASR A4.3 gilt für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen.
Die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste Hilfe Räume in den Betrieben.
Nach wie vor legt diese die erforderliche Anzahl und auch die Inhalte von Erste Hilfe Koffer und deren Bereitstellung fest.
Die Grundausstattung mit Verbandkästen hat sich nicht verändert. Nach wie vor behalten die DIN 13157 und DIN 13169 Ihre Gültigkeit und sind auch vom Inhalt unverändert.Wenn Sie Ihr Unternehmen gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ausstatten befinden Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite.
Jedoch sollten Sie nicht vergessen eine Gefährdungsanalyse / Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Denn nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber -unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter- dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
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