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Welcher Verbandskasten ist Vorschrift

Welcher Verbandskasten ist Vorschrift?

Übersicht nach Betriebsart, Mitarbeiterzahl und gesetzlichen Vorgaben

Verwaltungs- / Handelsbetrieb

  • bis 50 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13157
  • über 50 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13169
  • über 300 Mitarbeiter: je 300 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169

Hinweis: 1 Verbandkasten DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.

Herstellungs- / Verarbeitungsbetrieb

  • bis 20 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13157
  • über 20 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13169
  • über 100 Mitarbeiter: je 100 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169

Hinweis: 1 Verbandkasten DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.

Baustelle

  • bis 10 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13157
  • über 10 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13169
  • über 50 Mitarbeiter: je 50 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169

Hinweis: 1 Verbandkasten DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.

Sanitätsräume

Mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich bei:

  • mehr als 1000 Mitarbeitern
  • besonderen Unfallgefahren
  • mehr als 100 Arbeitnehmern
  • Baustellen ab 50 Beschäftigten

Mittel zur Ersten Hilfe

In Arbeitsstätten müssen die erforderlichen Mittel zur Ersten Hilfe vorhanden, leicht erreichbar und geschützt sein. Bei Bedarf sind auch Krankentragen vorzuhalten. Bei großer räumlicher Ausdehnung müssen sich die Mittel maximal 100 m bzw. eine Geschosshöhe voneinander entfernt befinden.

Liegeräume

Werdenden oder stillenden Müttern ist es zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen.

Mehr zum Thema Arbeitsstättenverordnung

Schule

Mindestens ein Sanitätsraum mit:

Kindergarten / KiTa

Mindestens ein Verbandkasten DIN 13157 muss vorhanden sein. Bei Ausflügen eine Sanitätstasche DIN 13160.

Beratung & Kontakt

Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de