Welcher Verbandskasten ist Vorschrift
Welcher Verbandskasten ist Vorschrift?
Übersicht nach Betriebsart, Mitarbeiterzahl und gesetzlichen Vorgaben
Verwaltungs- / Handelsbetrieb
- bis 50 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13157
- über 50 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13169
- über 300 Mitarbeiter: je 300 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169
Hinweis: 1 Verbandkasten DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
Herstellungs- / Verarbeitungsbetrieb
- bis 20 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13157
- über 20 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13169
- über 100 Mitarbeiter: je 100 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169
Hinweis: 1 Verbandkasten DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
Baustelle
- bis 10 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13157
- über 10 Mitarbeiter: 1 Verbandkasten DIN 13169
- über 50 Mitarbeiter: je 50 Mitarbeiter 1 Verbandkasten DIN 13169
Hinweis: 1 Verbandkasten DIN 13169 kann durch 2 Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
Sanitätsräume
Mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich bei:
- mehr als 1000 Mitarbeitern
- besonderen Unfallgefahren
- mehr als 100 Arbeitnehmern
- Baustellen ab 50 Beschäftigten
Mittel zur Ersten Hilfe
In Arbeitsstätten müssen die erforderlichen Mittel zur Ersten Hilfe vorhanden, leicht erreichbar und geschützt sein. Bei Bedarf sind auch Krankentragen vorzuhalten. Bei großer räumlicher Ausdehnung müssen sich die Mittel maximal 100 m bzw. eine Geschosshöhe voneinander entfernt befinden.
Liegeräume
Werdenden oder stillenden Müttern ist es zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen.
Schule
Mindestens ein Sanitätsraum mit:
- Verbandkasten DIN 13157
- Krankentrage DIN 13024 und/oder Liege
- Bei Ausflügen: Sanitätstasche DIN 13160
Kindergarten / KiTa
Mindestens ein Verbandkasten DIN 13157 muss vorhanden sein. Bei Ausflügen eine Sanitätstasche DIN 13160.
Beratung & Kontakt
Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de



