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Die DIN Normen für Erste-Hilfe Kästen und Inhalten nach DIN 13157 / 13169 für Betriebe wurden geändert. Wir klären hier schnell die wichtigsten Fragen.
Der neue Inhalt wird ab dem 01.11.2021 gültig sein. Bis dahin gilt die DIN 13157 / DIN 13169 der Version aus dem Jahr 2009.
Der Inhalt der DIN 13157 war bisher 65-teilig (Version 2009) und wird mit der neuen Normierung auf 85 Teile erweitert.
Nein. Lediglich die Wundpflaster werden erhöht. Zusätzlich enthält die Füllung zukünftig 4 Stück Feuchttücher und 2 Gesichtsmasken nach DIN EN 14683.
Bei der DIN 13169 handelt es sich wie auch in den Jahren davor wieder um die doppelte Menge.
Beschreibung | DIN 13157 | DIN 13169 |
Wundschnellverband 10 x 6 cm | 12 Stück ( bisher 8 Stück ) | 24 Stück ( bisher 16 Stück ) |
Fingerkuppenverband | 6 Stück ( bisher 4 Stück ) | 12 Stück ( bisher 8 Stück ) |
Fingerverband 12 x 2 cm | 6 Stück ( bisher 4 Stück ) | 12 Stück ( bisher 8 Stück ) |
Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm | 6 Stück ( bisher 4 Stück ) | 12 Stück ( bisher 8 Stück ) |
Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm | 12 Stück ( bisher 8 Stück ) | 24 Stück ( bisher 16 Stück ) |
Hautreinigungstücher | 4 Stück ( neu ) | 8 Stück ( neu ) |
Gesichtsmasken DIN EN 14683 | 2 Stück ( neu ) | 4 Stück ( neu ) |
Eindeutig JA. Es besteht keine Pflicht zur Umrüstung oder Neuanschaffung eines Verbandkasten oder Inhalt gemäß den neuen DIN Normen.
Bis zum 30.04.2022 dürfen die Hersteller die alten Normen noch herstellen und abverkaufen.
Die meisten Hersteller haben uns aber bereits eine zeitnahe Umstellung der Produktion angekündigt. Wir bieten Ihnen bereits jetzt ein Ergänzungs Set
für Ihre bestehenden Erste - Hilfe Einrichtung an.
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