Drucken

Erste-Hilfe Kästen für Betriebe

 
 

 

Die richtige und passende Erste-Hilfe Einrichtung für Ihren Betrieb

In jedem Betrieb muss, ausreichendes Erste-Hilfe Material zur Verfügung gestellt werden. Häufig werden Mitarbeiter mit der Aufgabe betraut diese anzuschaffen und später auch zu kontrollieren.

Sie sind verantwortlich für den Bereich Erste-Hilfe und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen ? Meist stellen sich viele Fragen rund um den richtigen Verbandkasten, DIN Normen, AED Geräte etc.

Wir unterstützen Sie gerne und versuchen stets Aufklärungsarbeit zu leisten.

 

Erste-Hilfe-Ausrüstung:

Jeder Betrieb sollte über eine Erste-Hilfe-Ausrüstung verfügen, die leicht zugänglich ist und alle notwendigen Materialien enthält, um bei Verletzungen oder medizinischen Notfällen schnell und effektiv zu handeln.

 

Schulung der Mitarbeiter:

Alle Mitarbeiter sollten regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden, um im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung schnell handeln zu können. Eine Erste-Hilfe-Schulung sollte mindestens einmal pro Jahr stattfinden.

 

Erstellung eines Notfallplans:

Jeder Betrieb sollte einen Notfallplan haben, der klar definiert, wer im Falle eines medizinischen Notfalls oder Unfalls kontaktiert werden muss und welche Schritte unternommen werden müssen, um die Sicherheit des verletzten Mitarbeiters zu gewährleisten.

 

Benennung von Ersthelfern:

Es ist wichtig, dass jeder Betrieb mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer hat, der im Notfall sofort handeln kann. Es ist auch empfehlenswert, mehrere Ersthelfer zu haben, insbesondere in größeren Betrieben.

 

Wartung der Erste-Hilfe-Ausrüstung:

Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie jederzeit einsatzbereit ist.

 

Dokumentation:

Jeder Vorfall, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, sollte dokumentiert werden, einschließlich der Art der Verletzung, der angewandten Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Namen der beteiligten Personen. Diese Informationen können später zur Analyse und Verbesserung der Arbeitssicherheit im Betrieb verwendet werden.

 

Durch diese Maßnahmen kann die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Betrieb gewährleistet werden, und im Notfall kann schnell und effektiv gehandelt werden.

 

Was fordert der Gesetzgeber ?

In der Arbeitsstättenverordnung (ASR 4.3 ) regelt der Gesetzgeber nur das Mindestmaß an Erste-Hilfe Einrichtung. Hier wird z.b. festgelegt

  • wie viele Verbandkästen von welcher DIN NORM mindestens vorzuhalten sind
  • ob eine Untersuchungsliege benötigt wird
  • Notwendigkeit von Evakuierungseinrichtungen etc.

 

Welche Vorgehensweise empfehlen wir ?

Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche mit unterschiedlichen Gefahren und Gefährdungen. Im Herstellungs- und Fertigungsbereich erwaten den Mitarbeiter andere Gefährdungen als im Büro oder Verwaltungsbereich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die sog. Gefahren- oder Gefährdungsanalyse eingeführt. Das was früher durch Arbeitschutzrichtlinien und Arbeitsstättenverordnungen vorgegeben war wird heute vor Ort - im Unternehmen - entschieden.

 

FAQ Liste zur Ersten Hilfe in Betrieben

 

Wo liegt der Unterschied zwischen Verbandkasten, Erste-Hilfe Koffer und einem Verbandschrank ?

Verbandkasten - Mobile, meist kleinere Kunstoffboxen oder Taschen mit Inhalt nach DIN 13 157 ( eher für kleinere Betriebe, Büros`s und Ladenlokale geeignet )

Erste-Hilfe Koffer - Mobile größere Koffer, staubdicht und mit übersichtlicher Einteilung. Inhalt nach DIN 13157 oder DIN 13169. ( Verschiedene Größen erhältlich )

Verbandschränke - Stationäre Verbandschränke, meist aus Stahlblech oder Kunststoff. Viele Größen und Inhalte lieferbar ( nicht staubdicht - Ideal für Sanitätsräume )

Welcher Erste-Hilfe Kasten ist für meinen Betrieb der Richtige ?

Die Art und Menge der Ersten-Hilfe Kästen wird in der Arbeitsstättenregel ASR 4.3 geregelt. Hier wird aber nur das Mindestmaß an Erste-Hilfe Material festgelegt. Der passende Verbandkasten ermittelt sich durch die Anzahl der Beschäftigten und die Betriebsart.

Beispiel :

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 1 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157 

b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben  ab 1 bis 20 Beschäftigten = 1 Verbandskasten DIN 13157 

c) auf Baustellen ab 1 bis 10 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13157

Was ist in einem Verbandkasten enthalten ?

Der Inhalt eines Verbandkastens wird durch die DIN Normen geregelt. Hier unterscheidet man in Deutschland für Betriebe die DIN 13157 und DIN 13169. Diese enthalten eine genau festgelegte Anzahl an Wundpflaster, Verbandmittel und Hilfsprodukten für die Erste-Hilfe.

Wo sollten Verbandkästen aufgehangen werden ?

Verbandkästen müssen für alle einfach, gut erkennbar und frei zugänglich angebracht sein. Ist dies nicht möglich kann man mit einem Hinweisschild – weißes Kreuz auf grünem Untergrund - darauf hinweisen. Man sollte darauf achten das die Entfernung von den Arbeitsplätzen zum nächsten Erste-Hilfe Kasten nicht mehr als 100 Meter beträgt. Bei mehreren Etagen bietet es sich an in jedem Stockwerk einen Erste-Hilfe Kasten zu montieren um unnötige Laufwege zu vermeiden.

Wie oft müssen Verbandkästen kontrolliert werden ?

Hier sollten Sie je nach Unfallhäufigkeit agieren. Bei einem hohen Verbrauch an Verbandmitteln sollten Sie die Verbandkästen öfter kontrollieren. Um Ihnen die Kontrolle zu vereinfachen gibt es einfache Hilfsmittel wie Sicherheitsplomben oder Prüfsiegel. Diese ersparen Ihnen viel Zeit bei der Kontrolle

Womit sollte man die Erste-Hilfe Einrichtung ergänzen ?

Wichtig ist auf jedenfall ein Verbandbuch. Hier müssen Betriebsunfälle dokumentiert werden. Alternativ kann man dies auch elektronisch am PC führen. Die Verwendung eines Verbandbuches hat sich jedoch bewährt.Eine DSGVO ist mit neuen Verbandbüchern jederzeit möglich. Eine Hinweistafel mit den wichtigsten Notrufnummern, Ersthelfern und bebilderten Anleitungen zur Ersten-Hilfe empfiehlt sich. Meist ist die Aufregung bei einem Betriebsunfall deutlich erhöht und selbst die Notrufnummer 112 entfällt vielen Ersthelfern.

Was mache ich mit einem abgelaufenem Verbandkasten ?

Auch wenn Ihr Verbandkasten das Ablaufdatum überschritten hat müssen Sie diesen nicht wegwerfen. Der Inhalt lässt sich relativ einfach mit einem neuen Füllsortiment neu bestücken. Ein Füllsortiment nach DIN 13157 oder Verbandmittelsortiment nach DIN 13169 ist wesentlich preiswerter und lässt sich einfach austauschen.

Wo bekomme ich einzelne Verbandstoffe aus dem Verbandkasten ?

Sie mussten Erste-Hilfe leisten und nun fehlen einzelne Teile aus Ihrem Verbandkasten. Ein kompletter Austausch ist natürlich nicht nötig. Bestellen Sie einfach die benötigten Einzelteile. Bei uns ist das ohne Mindestbestellwert möglich.

Wo bekomme ich Ersatzteile für meinen Erste-Hilfe Koffer ?

Sie haben einen defekt am Erste-Hilfe Koffer festgestellt ? Kein Problem. Wenn Sie den Erste-Hilfe Koffer bei uns bezogen haben können wir Ihnen meist mit einem Ersatzteil weiterhelfen. Sprechen Sie uns an unter : Telefon ( 02743 ) 934 799

Wofür benutze ich welchen Verbandstoff ?

Wir haben Ihnen eine Liste erstellt wo Sie nachlesen können welchen Verbandstoffe wofür eingesetzt werden können. Hier nachlesen.