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Aktion des Monats
Änderungen im Kfz - Verbandskasten
Um bei einem Notfall vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandskasten im Auto Pflicht. Sie sollten daher regelmäßig daran denken, den Verbandkasten im Auto zu überprüfen.
Ohne Verbandkasten droht Ihnen ein Bußgeld.
Masken werden Pflicht
Im Januar 2022 ist für die DIN 13164 eine Neuerung erschienen. Diese ist seit dem 01.02.2022 umgesetzt. Im wesentlichen ändert sich im KFZ-Verbandkasten folgendes :
In Zukunft nicht mehr enthalten
Um im Verbandkasten Platz zu schaffen hat sich die
DIN-Kommision darauf verständigt das Verbandtuch ( ersatzlos ) und ein Dreicktuch ( vorher 2 Stück ) aus der DIN 13164 für KfZ zu streichen.
Wer muss den Verbandskasten aktuell dabei haben?
In Deutschland ist es Pflicht im PKW einen Verbandkasten mitzuführen. Dabei dürfen seit 2014 nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN 13164 entsprechen. Keinen Verbandskasten müssen Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben mitführen. Hinweis für QUAD - Besitzer : Hier muss grundsätzlich auch einen Verbandkasten mitgeführt werden. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sind sogar zwei Verbandkästen Pflicht.
Inhaltsverzeichnis
Stand: 25.02.2023
Vorherige Änderungen 2014
Die Verbandskastennorm DIN 13164 wurde überarbeitet und somit Art und Menge des jetzt festgelegten Inhaltes laut der zuständigen Stelle den Anforderungen der Ersten Hilfe angepasst. Ein Kfz - Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35 h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Der Verbandkasten soll fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen. Sie dürfen Ihren alten Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfalldatums verwenden.
Wer keinen Verbandkasten im Fahrzeug mitführt riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Telefon : ( 02743 ) 934 799
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