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Ersthelfer im Betrieb

Fragen zum Ersthelfer im Betrieb

Kosten, Anzahl, Fortbildung – alle wichtigen Informationen zu betrieblichen Ersthelfern nach DGUV Vorschrift 1

Allgemeines zum Ersthelfer

Ersthelfer sind speziell geschulte Mitarbeiter, die im Notfall Erste Hilfe leisten, bis professionelle Hilfe eintrifft. Sie sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Aufgaben von Ersthelfern

  • Erkennen und Einschätzen von medizinischen Notfällen
  • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
  • Alarmierung des Rettungsdienstes
  • Betreuung von Verletzten bis zum Eintreffen professioneller Hilfe
  • Regelmäßige Teilnahme an Auffrischungskursen

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

  • Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen Ersthelfer sein
  • Bei Schichtbetrieb: Empfehlung 20 %
  • Kindertagesstätten: 1 Ersthelfer pro Gruppe

Kosten der Ausbildung

  • Die Kosten übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ausbildungsstätte und BG
  • Unternehmen tragen nur die Entgeltfortzahlung

Wer bildet Ersthelfer aus?

Die Ausbildung erfolgt ausschließlich durch ermächtigte Stellen, die von den Berufsgenossenschaften anerkannt sind. Eine Liste dieser Stellen finden Sie bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe.

Bestimmung von Ersthelfern

  • Unternehmer wählen geeignete Mitarbeiter aus
  • Berücksichtigung von Schichtbetrieb und Urlaubszeiten
  • Vermerk in Personalakte oder Arbeitsvertrag sinnvoll

Besonderheiten für Kindergärten und Kitas

Erzieherinnen und Erzieher müssen regelmäßig in Erster Hilfe am Kind geschult werden. Seit 2015 gelten spezielle Ausbildungs- und Fortbildungskurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die auch als Qualifikation für betriebliche Ersthelfer anerkannt sind.

Auf Ebene der Bundesländer ist geregelt, dass Erzieherinnen und Erzieher in Erster Hilfe für Kinder geschult sein müssen. Diese Kenntnisse müssen in regelmäßigen Abständen durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Folgende Besonderheiten sind ab 1. April 2015 zu beachten: Den bisherigen Kurs "Erste Hilfe am Kind" gibt es nicht mehr.

Ab sofort gelten :

  • 1a) Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (Grundausbildung)
  • 1b) Fortbildung betrieblicher Ersthelfer Speziell für Kindertageseinrichtungen:
  • 2a) Ausbildung Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • 2b) Fortbildung Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

2a und 2b werden beide auch als Qualifikation für betriebliche Ersthelfer (allgemeine Aus- oder Fortbildung) anerkannt. Durch die Vorgabe, dass Erzieherinnen und Erzieher in Erster Hilfe für Kinder geschult sein müssen, ergibt sich bereits, dass in der Regel mehr als die in der DGUV Vorschrift 1 geforderte Zahl der Ersthelfer (1 pro Kindergruppe) anwesend sind.

ACHTUNG !!!

Da hier deutlich mehr Ersthelfer gefragt sind als in anderen Betrieben klären Sie bitte die Kostenübernahme mit der zuständigen BG.

Beratung & Kontakt

Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de