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Arbeitsunfall - was jetzt ?

Arbeitsunfall – was jetzt?

Pflichten, Abläufe und wichtige Schritte nach einem Arbeitsunfall

Einführung

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bestimmte Schritte einhalten, um die Versorgung sicherzustellen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Ganz wichtig

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Der Unternehmer erstattet die Unfallanzeige. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige. Der Arzt schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter.

Dokumentation 

In den meisten Fällen handelt es sich bei den meisten Betriebsunfällen um kleinere Verletzungen. Trotzdem muß jede noch so kleine Verletzung notiert werden, um bei evtl. auftretenden Spätfolgen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen nachweisen zu können. Die Angaben müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der Erste-Hilfe-Leistungen können z.B. in einem Verbandbuch, einer Kartei oder per EDV gespeichert werden. 

Es wird empfohlen, ein Verbandbuch zu verwenden.

Sofortmaßnahmen

  • Erste Hilfe leisten und ggf. Rettungsdienst (112) alarmieren
  • Unfallstelle sichern, weitere Gefahren vermeiden
  • Verletzten betreuen, bis professionelle Hilfe eintrifft

Ärztliche Versorgung

Bei Arbeitsunfällen muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Dieser ist speziell für die Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen und entscheidet über die weitere Versorgung.

Meldung des Arbeitsunfalls

  • Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber melden
  • Arbeitgeber erstellt eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Unfallanzeige ist Pflicht bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit

Versicherungsschutz

Arbeitsunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Leistungen umfassen Heilbehandlung, Rehabilitation und ggf. Rentenzahlungen.

Prävention

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind regelmäßige Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung erforderlich. Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Umsetzung.

Beratung & Kontakt

Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de