Drucken

Der Sicherheitsbeauftrage

 
 

 

Wer / Was ist ein Sicherheitsbeauftragter ( SiBe ) ?

 

Ein Sicherheitsbeauftragter sollte immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb sein. Nur er kennt Arbeitsabläufe, Gefahrenquellen und geniest das Vertrauen seiner Kollegen.
Die Tätigkeit des SiBe ist ehrenamtlich.Seine Ausbildung übernimmt die zuständige BG der Ihr Unternehmen angeschlossen ist.Ob Sie in Ihrem Unternehmen eine solche Kraft benötigen ergibt sich aus dem SGB VII.

 

§ 22 Sicherheitsbeauftragte

 

(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter
Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte
auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der
Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.

(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich
von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und
Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

 

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

 

Sicherheitsbeauftragte sind ohne festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig. Sicherheitsbeauftragte treten gegenüber den Beschäftigten als Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf. Sie bewirken durch ihre Vorbildfunktion und kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Sicherheitsbeauftragte sollen die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld beobachten. Sind die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen installiert oder vorhanden. Sicherheitsbeauftragte sind freiwillig und unentgeltlich tätig. Es ist eine zusätzliche Aufgabe neben ihrer üblichen Tätigkeit. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis auch die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten werden näher in der :

Einzelheiten finden Sie auch in der aktuellen DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".

 

Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten

 

Nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) haben die Unfallversicherungsträger für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen insofern diese mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von :

  • Arbeitsunfällen
  • Berufskrankheiten
  • und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie 
  • der Ersten Hilfe betraut sind.

In § 23 sind die Sicherheitsbeauftragten ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt.

In der Ausbildung geht es verstärkt darum, das Problembewusstsein der Sicherheitsbeauftragen für Defizite am Arbeitsplatz zu schärfen und sie zu befähigen, situationsgerecht und ausdauernd auf Verbesserungen hinzuwirken.

Damit ein möglichst enger Realitätsbezug erreicht wird, müssen folgende Punkte nachvollziehbar geschult werden:

  • Erkennen von Gefährdungen und Belastungen
  • Wahrnehmung von Schutzmaßnahmen
  • Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen sowie Abstimmung mit den Vorgesetzen

 

 

Beratungsservice

 

Telefon : ( 02743 ) 934 799

info@erste-hilfe-schneider.de