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Der Sicherheitsbeauftrage

Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

Aufgaben, gesetzliche Grundlagen und Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1

Warum ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er kennt die Abläufe, erkennt Gefahrenquellen und genießt das Vertrauen seiner Kollegen.

Aufgaben

  • Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Kontrolle von Schutzeinrichtungen
  • Hinweis auf Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Vorbildfunktion für sicheres Verhalten

Gesetzliche Grundlage

Nach §22 SGB VII muss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Auch bei besonderen Gefahren kann die BG einen SiBe anordnen.

DGUV Regel 100-001 ansehen

Ausbildung

Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Ausbildung. Inhalte sind u. a.:

  • Erkennen von Gefährdungen
  • Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Einflussnahme auf Kollegen

Beratung & Kontakt

Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de