Der Sicherheitsbeauftrage
Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Aufgaben, gesetzliche Grundlagen und Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1
Warum ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er kennt die Abläufe, erkennt Gefahrenquellen und genießt das Vertrauen seiner Kollegen.
Aufgaben
- Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen
- Kontrolle von Schutzeinrichtungen
- Hinweis auf Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Vorbildfunktion für sicheres Verhalten
Gesetzliche Grundlage
Nach §22 SGB VII muss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Auch bei besonderen Gefahren kann die BG einen SiBe anordnen.
Ausbildung
Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Ausbildung. Inhalte sind u. a.:
- Erkennen von Gefährdungen
- Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Einflussnahme auf Kollegen
Beratung & Kontakt
Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de



