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Die rechtliche Grundlage für alle Erste-Hilfe Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen bezieht sich auf die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein müssen, sind abhängig von der Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen.
Der Unternehmer ist verantwortlich für die Beurteilung und Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Der sog. große Betriebsverbandkasten entspricht der DIN 13169. Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 bis 300 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 bis 100 Beschäftigten = 1 Verbandskasten DIN 13169
je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten
c) auf Baustellen ab 11 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten
Bei einer grossen Fläche innerhalb eines Unternehmens über verschiedene Gebäude oder mehrere Etagen sollen Erste-Hilfe Behältnisse nicht mehr als 100 Meter auseinander liegen. Wir bieten Ihnen eine grosse Auswahl vom Füllsortimente, Verbandkasten, Erste Hilfe Koffer, branchenspezifische Erste Hilfe über Erste Hilfe Wandschränke.
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