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Aktion des Monats
Hier heisst es :
In jedem Kindergarten muß an zentraler Stelle geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitgehalten werden und je nach Verbrauch ergänzt werden.
Hier ist mindestens der Verbandkasten nach DIN 13157 vorzuhalten. Entsprechendes Erste-Hilfe-Material ( z.B. Sanitätstasche ) ist bei Ausflügen mitzunehmen.
Zum einen müssen Sie den angestellten Erzieherinnen gerecht werden und auch den Kindergartenkindern. Hält man sich nun strikt an diese
Vorgabe steht man in der Praxis oft vor dem Problem, das die Verbandstoffe der DIN 13157 für 3 jährige Kinder doch viel zu gross sind.
Die Firma SÖHNGEN® hat mit Ihrer Serie KINDERGARTEN diesem Thema ein Ende bereitet. Die Verbandstoffe sind an die DIN 13157
angelehnt, jedoch auf Kindergrößen reduziert. Das ist praxisgerecht. Erste Hilfe Artikel müssen immer funktional sein und nicht den
Gesetzen dienen. Alle Artikel von Söhngen mit der Bezeichnung "KINDERGARTEN" enthalten den gleichen Inhalt.
➥ Hier finden Sie unsere Artikel für den Kindergarten
➥ Hier finden Sie unsere Artikel für die Kinderkrippe
➥ Kindergarten - Informationsbroschüre der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ( DGUV )
➥ Kindergarten - Medikamentengabe in Kita´s ( DGUV )
Einige Artikel in den Verbandkästen sind steril verpackt. Diese haben eine Haltbarkeit von 5 Jahren.
Lediglich die Firma SÖHNGEN® bietet sterile Verbandstoffe mit einer Haltbarkeit von 20 Jahren an.
Überall dort wo die DIN 13157 als Inhalt erwähnt wird ist auch der gleiche Inhalt enthalten. Nur die "Verpackung", also der Erste Hilfe Koffer,
variiert in der Größe und Art der Beschaffenheit. Ein weiterer Punkt ist die Haltbarkeit der Sterilteile.
Die Erste Hilfe Koffer mit Inhalt von SÖHNGEN® sind hochpreisiger.
Die meisten Verletzungen in Betrieben sind kleinere Verletzungen die durch Wundpflaster weitgehend versorgt werden können.
Daher empfehlen wir immer separat Wundpflaster bereit zu stellen. Egal ob als Meterware oder als praktischen Pflasterspender.
Behalten Sie sich den Verbandkasten für "wirkliche" Notfälle fit. Permanentes öffnen führt häufig zu mangelnder Vollständigkeit.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den meisten Betriebsunfällen um kleinere Verletzungen. Trotzdem muß jede noch so kleine
Verletzung notiert werden, um bei evtl. auftretenden Spätfolgen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen nachweisen zu können.
Die Angaben müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen der Erste-Hilfe-Leistungen können z.B. in einem Verbandbuch,
einer Kartei oder per EDV gespeichert werden. Es wird empfohlen, ein Verbandbuch zu verwenden.
Telefon : ( 02743 ) 934 799
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