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Die Gefährdungsanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Unfällen. Denn wo Gefährdungen von Mitarbeitern rechtzeitig erkannt werden, ist es möglich zeitnahe
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen. Früher regelte der Gesetzgeber alleine die Arbeitsschutzrichtlinien.
Heute überträgt man einen Teil dieser Maßnahmen zurück an die Basis - in den Betrieb.
Dadurch erhält man einen Spielraum und kann den Arbeitsschutz besser auf sein Unternehmen abstimmen.
An einer Drehbank kann man das Dreibackenfutter so weit öffnen, dass die Backen hervorstehen. Dies stellt eine Gefährdung dar.Wird nun ein so großes Werkstück eingespannt,
dass die Backen tatsächlich überstehen,entsteht die Gefahr des Erfasstwerdens wenn die Maschine eingeschaltet wird.Erkennt man die Gefährdung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung,
kann man ihr z.B. durch eine Vorschrift begegnen indem man das Spannen zu großer Werkstücke untersagt und/oder schreibt eine Schutzhaube vor. So wird die Gefahr verhindert.
Noch mehr zum Thema Gefährdungsanalyse finden Sie hier : Die Gefährdungsanalyse
Solche Analysen kann man gemeinsam im Betrieb erstellen. Die ideale Voraussetzung für sicheres und
ergonomisches Arbeiten stellt eine ASA - Gruppe dar.
ASA = Arbeitschutzausschuß
Diese besteht aus dem Unternehmer, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und wenn im Betrieb vorhanden dem Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat.
Ganz wichtig :
Ist im Unternehmen ein Betriebsrat implementiert, so hat dieser ein volles Mitbestimmungsrecht.
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