Die Gefährdungsanalyse
Gefährdungsanalyse im Betrieb
Rechtliche Grundlagen, Ablauf und Bedeutung für Arbeitsschutz und Prävention
Was ist eine Gefährdungsanalyse?
Die Gefährdungsanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Unfällen. Denn wo Gefährdungen von Mitarbeitern rechtzeitig erkannt werden, ist es möglich zeitnahe Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen. Früher regelte der Gesetzgeber alleine die Arbeitsschutzrichtlinien. Heute überträgt man einen Teil dieser Maßnahmen zurück an die Basis - in den Betrieb.
Beispiel einer Gefährdungsanalyse
An einer Drehbank kann man das Dreibackenfutter so weit öffnen, dass die Backen hervorstehen. Dies stellt eine Gefährdung dar.Wird nun ein so großes Werkstück eingespannt, dass die Backen tatsächlich überstehen,entsteht die Gefahr des Erfasstwerdens wenn die Maschine eingeschaltet wird.Erkennt man die Gefährdung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, kann man ihr z.B. durch eine Vorschrift begegnen indem man das Spannen zu großer Werkstücke untersagt und/oder schreibt eine Schutzhaube vor. So wird die Gefahr verhindert.
Noch mehr zum Thema Gefährdungsanalyse finden Sie hier : Die Gefährdungsanalyse
Gesetzliche Grundlage
- Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschriften und Regeln konkretisieren die Anforderungen
- Dokumentationspflicht für alle Arbeitgeber
Ablauf einer Gefährdungsanalyse
- Ermittlung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
- Identifikation möglicher Gefährdungen (z. B. mechanisch, chemisch, psychisch)
- Bewertung der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere
- Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
- Betriebsrat implementieren.
Bedeutung für den Betrieb
Eine sorgfältige Gefährdungsanalyse schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch den Betrieb vor rechtlichen Konsequenzen und Produktionsausfällen.
Beratung & Kontakt
Telefon: (02743) 934 799
E-Mail: info@erste-hilfe-schneider.de
Die Gefährdungsanalyse / Die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Unfällen. Denn wo Gefährdungen von Mitarbeitern rechtzeitig erkannt werden, ist es möglich zeitnahe
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen. Früher regelte der Gesetzgeber alleine die Arbeitsschutzrichtlinien.
Heute überträgt man einen Teil dieser Maßnahmen zurück an die Basis - in den Betrieb.
Dadurch erhält man einen Spielraum und kann den Arbeitsschutz besser auf sein Unternehmen abstimmen.
Beispiel einer Gefährdungsanalyse
An einer Drehbank kann man das Dreibackenfutter so weit öffnen, dass die Backen hervorstehen. Dies stellt eine Gefährdung dar.Wird nun ein so großes Werkstück eingespannt,
dass die Backen tatsächlich überstehen,entsteht die Gefahr des Erfasstwerdens wenn die Maschine eingeschaltet wird.Erkennt man die Gefährdung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung,
kann man ihr z.B. durch eine Vorschrift begegnen indem man das Spannen zu großer Werkstücke untersagt und/oder schreibt eine Schutzhaube vor. So wird die Gefahr verhindert.
Noch mehr zum Thema Gefährdungsanalyse finden Sie hier : Die Gefährdungsanalyse
Fazit
Solche Analysen kann man gemeinsam im Betrieb erstellen. Die ideale Voraussetzung für sicheres und
ergonomisches Arbeiten stellt eine ASA - Gruppe dar.
ASA = Arbeitschutzausschuß
Diese besteht aus dem Unternehmer, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und wenn im Betrieb vorhanden dem Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat.
Ganz wichtig :
Ist im Unternehmen ein Betriebsrat implementiert, so hat dieser ein volles Mitbestimmungsrecht.
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