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Ratgeber Gefährdungsbeurteilung

 
 

 

Die Gefährdungsanalyse - Gefahrenanalyse - Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber

- unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

 

  1. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.

 

  1. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis Ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

 

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte,

Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen.

 

Verantwortung

Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse bleibt beim Arbeitgeber.

 

 

Ablauf zur Ermittlung und Realisierung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen

 

 

1. Aufgabenstellung festlegen

  1. Untersuchungseinheit festlegen, z.B. Arbeitsbereich, Tätigkeit, Personengruppen
  2. mitwirkende Personen festlegen, z.B. Führungskraft, Spezialisten 
  3. Führungskräfte und Arbeitnehmer über Ziele und Vorgehensweisen informieren 

 

2. Gefährdungen ermitteln 

  1. arbeitsstättenbezogen: Überprüfen der Arbeitsstätte, z.B. Beleuchtung, Klima, Verkehrswege, Fluchtwege, Brandschutz, Fußboden
  2. arbeitsplatz-, tätigkeits- bzw. berufsbezogen: Ermitteln, welche Arbeitsabläufe bzw. Tätigkeiten mit welchen Arbeitsstoffen und mit welchen Arbeitsmitteln in welchen Arbeitsbereichen durchgeführt werden und welche Gefährdungen dabei auftreten 
  3. personenbezogen: Ermitteln betroffener Personengruppen bzw. Einzelpersonen – Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personen und individueller Leistungsvoraussetzungen 

 

3. Gefährdungen beurteilen 

  1. Vergleich mit normierten Schutzzielen, z.B. in Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln; im berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk; in Normen 
  2. Vergleich mit bewährten sicheren bzw. gesundheitsgerechten Lösungen und Maßnahmen bzw. mit gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
  3. erforderlichenfalls sind spezielle Verfahren zur Risikobewertung anzuwenden 

 

4. Maßnahmen festlegen

  1. Rangfolge der Schutzmaßnahmen gem. § 4 ArbSchG zugrunde legen 

 

5. Maßnahmen durchführen 

 

6. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen 

 

7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben 

  1. vorhandene Gefährdungen und Bewertungsergebnisse
  2. festgelegte Maßnahmen
  3. Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfung  

 

Quelle : Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung: Handbuch für Arbeitsschutzfachleute

Aktualisiert November 2016:

 

 

Ratgeber_Gefaehrdungsbeurteilung

 

Der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" unterstützt Fachleute aus dem Arbeitsschutz bei der Planung und

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das umfassende Kompendium  basiert auf neuesten

arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und stellt konkrete

Handlungshilfen zur Verfügung. Herausgeber ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Der Ratgeber ist im November 2016 überarbeitet worden und umfasst ca. 500 Seiten

mit wichtigen Tipps und Hilfestellungen.

Es handelt sich um eine kostenfreie pdf-Datei ( Größe ca. 13 MB )

 

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