Ratgeber Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsanalyse - Gefahrenanalyse - Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber
- unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
- § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.
- § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis Ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen.
Verantwortung
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse bleibt beim Arbeitgeber.
Ablauf zur Ermittlung und Realisierung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen
1. Aufgabenstellung festlegen
|
2. Gefährdungen ermitteln
|
|
3. Gefährdungen beurteilen
|
4. Maßnahmen festlegen
|
5. Maßnahmen durchführen |
6. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen |
7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
|
Quelle : Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung: Handbuch für Arbeitsschutzfachleute
Aktualisiert November 2016:
|
|
Der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" unterstützt Fachleute aus dem Arbeitsschutz bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das umfassende Kompendium basiert auf neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und stellt konkrete Handlungshilfen zur Verfügung. Herausgeber ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Der Ratgeber ist im November 2016 überarbeitet worden und umfasst ca. 500 Seiten mit wichtigen Tipps und Hilfestellungen. Es handelt sich um eine kostenfreie pdf-Datei ( Größe ca. 13 MB )
|
Beratungsservice
Telefon : ( 02743 ) 934 799
info@erste-hilfe-schneider.de



