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Aktion des Monats
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber
- unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen.
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse bleibt beim Arbeitgeber.
1. Aufgabenstellung festlegen
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2. Gefährdungen ermitteln
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3. Gefährdungen beurteilen
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4. Maßnahmen festlegen
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5. Maßnahmen durchführen |
6. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen |
7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
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Quelle : Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" unterstützt Fachleute aus dem Arbeitsschutz bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das umfassende Kompendium basiert auf neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und stellt konkrete Handlungshilfen zur Verfügung. Herausgeber ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Der Ratgeber ist im November 2016 überarbeitet worden und umfasst ca. 500 Seiten mit wichtigen Tipps und Hilfestellungen. Es handelt sich um eine kostenfreie pdf-Datei ( Größe ca. 13 MB )
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