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Verbandbuch und Datenschutz - Betriebsunfall dokumentieren

 
 

 

In den meisten Unternehmen wird ein Verbandbuch geführt. Was gilt es aud Datenschutzsicht zu beachten ?

 

Der ursprüngliche Zweck des Verbandbuch

Viele Unternehmen dokumentieren in einem Verbandbuch das Unfall- und Erkrankungsgeschehen der Mitarbeiter.

Ebenso notiert wird dazu der Name des/der Verletzen, des Zeugen und des Ersthelfers.

Zugriff auf diesen Verbandskasten haben oftmals alle Mitarbeiter des Unternehmens.

 

Besondere Daten

Betroffen sind hier besondere personenbezogene Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch die Art der Verletzung notiert wird.

Diese dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.

Grundsätzlich ist zunächst nicht von einer solchen Notwendigkeit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis auszugehen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen.

 

Grundlagen für die Erhebung von gesundheitsbezogenen Daten

So darf der Arbeitgeber krankheitsbedingte Fehlzeiten so lange speichern, wie sie für evtl. arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Aus einem Arbeitsunfall können aber auch für den Versicherten Leistungsansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft entstehen.

Die Dokumentation im Verbandbuch dienen zum Nachweis für den Verunfallten bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegenüber Unfallversicherung.

Daher können die Gesundheitsdaten in einem Verbandbuch eingetragen werden.

 

Richtiger mit dem Verbandbuch und den Aufzeichnungen umgehen

In vielen Unternehmen liegt das Verbandbuch offen aus, z.B. in einem Verbandkasten. In diesen Fällen hat jeder Zugriff auf die Dokumentation der Arbeitsunfälle und somit auf die

Daten der Betroffenen. Um den Datenschutz-Anforderungen zu entsprechen zeigen wir Ihnen Beispiele auf.

1.) Das Verbandsbuch sollte verschlossen in einem Schrank gelagert werden und nicht mit dem Verbandkasten zusammen gelagert werden.

    Das Verbandsbuch sollte folglich dort lagern, wo nur zwingend berechtigte Personen darauf Zugriff haben.

    Ist das Verbandbuch voll, sollte es für 5 Jahre sicher weggeschlossen werden.

 

2.) Eine sehr einfache Methode ist die Verwendung eines „Abreißblockes“. Wenn Notwendig wird ein entsprechendes Blatt abgerissen, ausgefüllt und sicher verwahrt.

     In diesem Fall hat jeder Zugriff auf das Werkzeug, aber nicht auf die dokumentierten Gesundheitsdaten.

 

Verbandbuch DIN A5 DSGVO

Verbandbuch nach DSGVO

5,40 € / netto

Zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen im Betrieb Die Seiten des Verbandbuches sind perforiert. So hat man die Möglichkeit nach der Dokumentation der Erste-Hilfe Leistung die Seite herauszutrennen und gemäß dem Datenschutz aufzubewahren.

Verbandbuch

Verbandbuch DIN A4 nach BGI 511 - 1

4,53 € / netto

Gemäß DGUV Vorschrift 1 ist jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb zu dokumentieren.Die Aufzeichnungen sind vertraulich und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu verwahren.